top of page

Verbindliche Kriterien für die Zulassung zur DAN-Prüfung

Aktualisiert: vor 16 Stunden

Einheitliches Bewertungs-System gilt bundesweit.


Nachdem sich eine Arbeitsgruppe mit allen DKV-Bundes-Stilrichtungs-Referentinnen und -Referenten im vergangenen Jahr daran gemacht hatte, die DKV-Verfahrensordnung aus dem Jahr 2019 zu überarbeiten und im Zuge dessen ein einheitliches Bewertungs-System für die Zulassung zur DAN-Prüfung ab dem 6. DAN zu konzipieren, sind die überarbeitete DKV-Verfahrensordnung und der Kriterien-Katalog seit dem 6. März 2025 in der finalen Fassung gültig.


Kriterien-Katalog für A-Prüferinnen- und Prüfer-Lizenzen verabschiedet


Den Beschluss hatten die Landesverbands-Präsidentinnen und -Präsidenten im Rahmen einer digital durchgeführten Außerordentlichen Bundesversammlung gefasst. Ebenfalls verabschiedet wurde ein Kriterien-Katalog für A-Prüferinnen- und Prüfer-Lizenzen. Einen solchen hatte es bislang noch nicht gegeben.


Votum der Außerordentlichen Bundesversammlung fällt deutlich aus


Dass die Anträge, die erstmals bei der Bundesversammlung 2024 eingebracht worden waren, nun von mit großer Mehrheit verabschiedet wurden, freut KVBW-Präsident Anton Klotz: "Verbindliche Vorgaben für die Zulassung zur DAN-Prüfung ab dem 6. DAN sorgen nicht nur für eine bundesweite Vereinheitlichung, sondern geben den potentiellen Prüflingen Aufschluss darüber, an welchen Stellschrauben möglicherweise noch gedreht werden muss, um eine Zulassung zu erhalten."


Zudem sei es der Arbeitsgruppe sehr wichtig gewesen, so Klotz weiter, "ein System, das auf objektiven Grundlagen basiert, zu etablieren und dass die neuen Regularien stilübergreifend für alle gelten".


Hier gibt es die DKV-Verfahrensordnung und die Kriterien-Kataloge zum Download





Autor: Dirk Kaiser

Grafik: Canva

Comments


bottom of page