Unter der Überschrift "Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021" hat das Land Baden-Württemberg einen "Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021" vorgestellt. In diesem Stufenplan ist geregelt, welche Öffnungsschritte zu welchen Zeitpunkten vorgesehen sind.
In dieser Verordnung ist zudem hinterleget, dass unter bestimmten Bedingungen kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -Stätten außen möglich sind. Des Weiteren ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -Stätten und -Studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen möglich.
Die komplette Corona-Schutzverordnung zum Download finden Sie hier.
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