Stilrichtungen & Prüfungswesen
Für alle C- / B-Prüferinnen und -Prüfer im KVBW gilt:
-
Bei Neuantrag einer Prüferlizenz C / B muss das Einverständnis des Dojo-Leiters vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind in der Verfahrensordnung beschrieben, siehe auch KVBW-Prüferlizenzantrag.
-
Bei korrekter, jährlicher Mitgliedermeldung im DKV, beträgt die Gültigkeit der Prüferlizenz zwei Jahre.
-
Zur Verlängerung der Prüferlizenz ist die Teilnahme an einem Prüferlehrgang innerhalb von zwei Jahren Pflicht. Ebenso muss der Nachweis der gemeldeten Dojo-Mitglieder, in der Stilrichtung für die die Prüferlizenz gilt, zur Lizenzverlängerung spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres vorgelegt werden.
-
Die Kyu-Prüfungslisten sind per E-Mail, unverzüglich nach Abnahme der Kyu-Prüfung, an die KVBW-Geschäftsstelle zu schicken.
Ein Nichtbeachten kann einen Lizenz-Entzug zur Folge haben.